Im Folgenden finden sie die auf der Jahreshauptversammlung am 19.03.2023 beschlossene Beitragsordnung:
Hinweis(e):
Wechsel in der Mitgliedschaft (z.B. von Aktive Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) sind zum Jahresende möglich. Der Wechsel ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In begründeten Fällen kann ein Wechsel auch zum Quartalsbeginn erfolgen; hierüber entscheidet der Vorstand. Bereits bei der Bank eingereichte oder schon erfolgte Beitragseinzüge werden bei einem Quartalswechsel jedoch nicht erstattet oder reduziert. Beim Wechsel in eine teurere Mitgliedschaft erfolgt eine entsprechende Nachbelastung.
Arbeits-Stunden:
Geleistete Arbeits-Stunden sind immer im elektronischen Fahrtenbuch zu dokumentieren. Die Mitglieder sind für eine ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich.
Stunden für das Vorjahr sind max. bis zum 31.03. des Folgejahres einzutragen.
Kreissparkasse Köln: IBAN: DE02 37050299 0001011311 BIC: COKSDE33XXX
VR-Bank Rhein-Sieg eG: IBAN: DE24 37069520 4100646019 BIC: GENODED1RST